28.05.2003 - Pressemitteilungen
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Beitrag der Schweiz zur weltweiten Armutsminderung
Der Bundesrat hat heute die "Botschaft über die Weiterführung
der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern
2004 - 2007" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er beantragt für
die Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Südens einen
Rahmenkredit in der Höhe von 4,4 Milliarden Franken für mindestens
vier Jahre. Dieser Betrag macht fast zwei Drittel aller öffentlichen
Entwicklungshilfegelder aus.
In der Botschaft legt der Bundesrat dar, in welcher Weise sich die Schweiz mit technischer Zusammenarbeit und Finanzhilfe für die Armutsminderung in Ländern des Südens engagieren will. Dies geschieht zum einen bilateral mit ausgewählten Partnerländern, zum andern im multilateralen Rahmen.
Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes soll einen Beitrag zur «Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen» leisten, wie es die Bundesverfassung und der Aussenpolitische Bericht 2000 vorsehen. Gleichzeitig trägt die Entwicklungszusammenarbeit wesentlich zur Positionierung der Schweiz im Ausland bei - in Entwicklungsländern, in anderen Geberstaaten und in multilateralen Organisationen. Die Entwicklungszusammenarbeit wirkt sich zudem auch in anderen Politikbereichen positiv aus, sei dies durch Friedensentwicklung - als zivile Antwort auf gewaltsam ausgetragene Konflikte - oder im Bereich einer ursachenorientierten Migrationspolitik.
Von beträchtlicher Bedeutung sind schliesslich die Auswirkungen der Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit auf die Schweizer Wirtschaft. Berechnungen ergeben, dass jeder für die öffentliche Entwicklungshilfe ausgegebene Franken etwa 1.50 Franken zum Bruttovolkseinkommen beiträgt. Insgesamt schafft die Nachfrage der Entwicklungs-zusammenarbeit nach Gütern und Dienstleistungen in der Schweiz schätzungsweise 15'000 Arbeitsplätze.
Der vom Bundesrat beantragte Kredit von 4,4 Milliarden Franken ordnet sich ein in die Zielsetzung, die Mittel für die öffentliche Entwicklungshilfe bis ins Jahr 2010 auf 0,4 % des Bruttovolkseinkommens anzuheben. Mit diesen Mitteln wird die Schweiz auch künftig eine berechenbare und planbare, auf Kontinuität, Stabilität und Qualität angelegte Entwicklungszusammenarbeit realisieren können.
Weitere Auskünfte:
Sarah Grosjean, Pressesprecherin DEZA, 031 323 71 53