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\"Der wahrhaft Tapfere ist nicht der Furchtlose, sondern der, der die Furcht überwindet.\" Herbert Georg Wells (1866-1946)
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Quelle:http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1142
Das Ergebnis der Kreditwürdigkeits- bzw. Bonitätsprüfung werden die Banken zukünftig verstärkt in einem internen Rating festhalten. Hintergrund sind die Anforderungen, denen die Banken z.B. aufgrund von MaK und Basel II gerecht werden müssen. Dabei geht es auch darum, die Risiken der Kredite möglichst objektiv einzuschätzen und einerseits Kreditnehmern mit guter Bonität auch gute Konditionen anbieten zu können sowie andererseits von Kreditnehmern mit schlechter Bonität auch höhere Zinsen für das höhere Risiko zu verlangen.
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Fachbegriffe : Quelle: http://www.net-lexikon.de/Gewinn.html
Der Begriff des Gewinns bezeichnet in seiner allgemeinsten Verwendung den Erfolg autonomer einzelwirtschaftlicher Tätigkeit. Das Streben nach Gewinn (erwerbswirtschaftliches Prinzip) ist ein konstituierendes Merkmal des Betriebes in der Marktwirtschaft. Das Gewinnstreben motiviert den Unternehmer dazu, die Bedürfnisse potentieller Kunden zu erkennen und zu befriedigen sowie sich im Wettbewerb den veränderlichen Marktverhältnissen anzupassen. Nicht freiheitliche Wirtschaftsordnungen
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Fachbegriffe : Quelle: http://www.net-lexikon.de/UEberschuldung.html
Jemand ist überschuldet, wenn seine Aktiva kleiner sind als seine Passiva (siehe Bilanz) und bei einer Prognose aufgrund der bisherigen Entwicklung des Vermögens nicht erwartet werden kann, dass die Unterbilanz in absehbarer Zukunft überwunden werden kann. Dies ist also nicht schon dann der Fall, wenn ihm weniger Werte gehören als er selbst anderen Werte schuldet, er also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätte, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.
Wer bei Überschuldung seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte beiseite schafft, macht sich möglicherweise des strafbaren Bankrotts schuldig (§ 283 StGB).