![]()
Geldsprüche
Wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht Wert.
Weitere von uns geprüfte
Seiten zum Thema:
Kredit abgelehnt ?
Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer für die Anlage so genannter vermögenswirksamer Leistungen (vL) eine Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das Geld einen fest definierten Zeitraum einzahlen oder einem bestimmten Sparziel zuarbeiten. Steuerliche Vergünstigungen sind möglich.
![]()
Gerichtsurteil : zum Thema Schufa:
Keine Schufa-Löschung trotz Forderungsbegleichung
Das Interesse und die Berechtigung der Schufa daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen, ist seit langem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt. Daneben steht das Interesse der kreditgebenden Institutionen, durch Informationen zur Bonität das mit der Kreditvergabe typischerweise verbundene Ausfallrisiko zu minimieren. Entscheidend für die Frage einer Kreditvergabe ist auch, wie zuverlässig sich der Schuldner in der vergangenen Zeit gegenüber seinen Gläubigern verhalten hat. Daher stellt auch ein in der Zwischenzeit eingetretener Erledigungsvermerk für den Kreditgeber eine entscheidende Information dar. Mit dem Ausgleich einer bei der Schufa gespeicherten offenen Forderung entsteht daher kein Anspruch des Betroffenen auf Löschung dieses Eintrages. Eine Löschung kann erst nach Ablauf von drei Jahren (Selbstverpflichtung der Schufa) verlangt werden.
Urteil des AG Bielefeld vom 02.10.2001
41 C 549/01 (nicht rechtskräftig)
Der Betrieb 2002, 525
Hier Kredite
schufafrei online beantragen
![]()
Bankgeheimnis
Die Verschwiegenheitspflicht der Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden bezeichnet man als Bankgeheimnis. Nur in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen müssen die Kreditinstitute von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht abweichen und bestimmten staatlichen Institutionen Informationen zur Verfügung stellen, die von diesen verlangt werden.