\"Ein Kompromiss ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Partner damit gleich unzufrieden sind.\" Henry Kissinger (*1923)



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Realkredit:
Quelle : http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1148
Kurzbeschreibung
Es sich um meist hohe, oft objektgebunden Kredite, die über sehr lange Lauf­zeiten (über 5 Jahre bis zu 30 Jahre) abge­schlossen wer­den, und mit Grund­schulden be­sichert werden – bei­spiels­wei­se für die Finan­zierung von Bau­vor­haben im Rah­men der ge­werb­lichen Immo­bilien­finanzierung.

Arten
Nach den Tilgungsmodalitäten sind typische Kreditarten:

Annuitätendarlehen: die Zahlung von Zins und Tilgung erfolgt während der Laufzeit in gleich­bleibenden Beträ­gen (Annuitäten) – dabei sinkt der Zins­anteil und steigt der Tilgungs­anteil der Annuität mit der Lauf­zeit.
Abzahlungsdarlehen: die Tilgungsbeiträge bleiben hier über die Laufzeit konstant, die Zinszahlungen werden durch die Verrechnung der erfolgten Tilgung geringer. Insgesamt ergeben sich also mit der Laufzeit abnehmende Zahlungen.
Festdarlehen: während der Laufzeit erfolgt nur die Zinszahlung (in konstanten Beträgen), die Tilgung wird am Ende der Laufzeit in einer Summe geleistet.

Vor- und Nachteile bzw. Risiken
Vorteile:

die Besicherung über eine Grundschuld ermöglicht hohe und lang­fristige Finan­zie­rungen und er­höht damit die Planungssicherheit für das Unter­nehmen
die Verzinsung kann über mehrere Jahre fest erfolgen und si­chert dem Unter­neh­men für die­sen Zeit­raum eine sta­bile Finanzierung und hohe Planungs­si­cher­heit
eine Kündigung von Krediten mit fester Laufzeit ist nach Nr. 19 Absatz 3 AGB der Banken fristlos nur aus wichtigen Grü­nden mög­lich
die Kreditbedingungen sind langfristig festgeschrieben

Nachteile:

bei der Bewertung von gewerblich genutzten Immobilien werden meist hohe Abstriche bei der Er­mitt­lung der Be­lei­hungs­grenze gemacht
Ungewissheit über Gesamtkosten der Investition, wenn Zinsen nur über einen kurzen Zeit­raum fest­gelegt werden oder variabel sind
frühzeitige Tilgung ist mit Kosten (Vorfälligkeits­ent­schä­digung) verbunden


 

 

 

Fachbegriffe: Schuldverschreibung
Urkunde, in der sich der Aussteller den Inhabern gegenüber zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet.


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Fachbegriffe :
Schuldnerverzeichnis
Die Amtsgerichte (Vollstreckungsgerichte) führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich das Schuldnerverzeichnis. Betroffene sind Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozeßordnung - ZPO -“ oder nach § 284 Abgabenordnung (früher Offenbarungseid) über ihr Vermögen abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist. Dieses Register ist öffentlich, jeder erhält auf Antrag Auskunft daraus, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke (z. B: Zwangsvollstreckung) verwendet werden sollen. Den Betroffenen steht nach der Zivilprozessordnung ein Löschungsanspruch zu, wenn er - vereinfacht ausgedrückt - keine Schulden mehr hat oder drei Jahre seit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verstrichen sind.
Quelle: http://www.bfd.bund.de

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