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Sprüche

\"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche.\" Robert Gernhardt (*1937)

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Restposten Fond:
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Kleinkredit
Kredit zu Konsumzwecken, Dispoausgleich oder Anschaffungen im Normalfall an volljährige Personen. Die meisten Kreditinstitute verlangen von ihren Kreditnehmern einen Einkommensnachweis und erkundigen sich bei der Schufa über bereits bestehende Kleinkredite bei anderen Banken. Wegen des hohen relativ hohen Verlustrisikos und der aufwendigen Prüfung der eingereichten Unterlagen sind die Zinsen bei Kleinkrediten höher als bei anderen Finanzierungen. Kleinkredite werden oft von spezialisierten Kleinkreditinstituten gewährt oder über Makler und Kreditvermittler bezogen.


 

 

 

Fachbegriffe aus der Finanzwirtschaft: Konkurs
Der Konkurs ist das gerichtliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung. Bei totaler Zahlungsunfähigkeit (siehe auch Illiquidität) eines Schuldners wird versucht, alle Gläubiger anteilsmäßig aus dem verbliebenen Vermögen (der sogenannten Konkursmasse) zufriedenzustellen. Durch einen Vergleich (eine Einigung mit den Gläubigern) kann versucht werden, den Konkurs abzuwenden.


Zum Thema :Kredite ohne Schufa << hier




Urteil zum Thema : Kredit

Finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehegatten bei Geschäftskredit Zwischen Banken und Ehegatten bzw. nahen Verwandten von Kreditnehmern gibt es häufig Streit, wenn sie in Anspruch genommen werden müssen, weil der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmer und Mithaftendem von besonderer Bedeutung. Bei einem echten Mitdarlehensnehmer kommt eine Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages auch bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht. Mitdarlehensnehmer ist nur, wer ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hat und über die Auszahlung und Verwendung des Darlehens mitentscheiden darf. Lediglich Mithaftender ist, wer der Bank nicht als gleichberechtigter Darlehensnehmer gegenübersteht. Eine krasse finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehepartners oder nahen Angehörigen ist grundsätzlich erst dann zu bejahen, wenn der Betroffene voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufbringen kann. In diesen Fällen besteht eine tatsächliche, aber widerlegbare Vermutung, dass sich der Ehegatte oder nahe Angehörige bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat. Urteil des BGH vom 14.11.2000 XI ZR 248/99



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