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Leasing:
Auszug aus
Quelle: http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1146
Finanzierungsleasing beinhaltet Verträge, durch die der Leasinggeber dem
Unternehmen, dem Leasingnehmer, Wirtschaftsgüter für eine bestimmte unkündbare
Grundmietzeit zur Nutzung überlässt. Leasinggeber kann der Hersteller des
Guts, ein Zwischenhändler oder eine Leasinggesellschaft (oft Töchter der Kreditinstitute)
sein. Das Unternehmen zahlt hierfür eine bestimmte Leasingrate. Zusätzlich
hat es Wartungskosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasingvertrages wird das geleaste
Gut dem Leasinggeber zurückgegeben, es wird nicht automatisch Eigentum des
Unternehmens. Häufig besteht jedoch ein Kaufrecht des Leasingnehmers. Eine
Finanzierung des zukünftigen Kaufs über verdiente Abschreibungen ist nur möglich,
wenn das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer des Guts wird und es damit
bilanziell ausweisen kann. Bedingungen hierfür:
es handelt sich um
Spezialleasing
die Grundmietzeit liegt unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer,
es besteht eine Kaufoption, deren Preis unter dem linear abgeschriebenen
Restbuchwert bzw. Marktpreis liegt,
oder der Vertrag enthält eine Verlängerungsoption,
derem Anschlussmiete niedriger ist als ein Werteverzehr bei linearer Abschreibung
wird.
Die Grundmietzeit liegt unter der betrieblichen Nutzungsdauer
und beträgt meistens zwischen 40–90 %. Die Höhe der Rate ist stark von der Art
des Leasinggutes abhängig. Ein allgemeiner Vergleich zur Kreditfinanzierung
in Bezug auf effektive Kosten ist daher nur im Einzelfall möglich.
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Zum Thema :Kredite ohne Schufa
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Gerichtsurteil : zum Thema Schufa:
Keine Schufa-Löschung
trotz Forderungsbegleichung
Das Interesse und die Berechtigung der Schufa
daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen
oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen, ist seit langem von der höchstrichterlichen
Rechtsprechung anerkannt. Daneben steht das Interesse der kreditgebenden Institutionen,
durch Informationen zur Bonität das mit der Kreditvergabe typischerweise verbundene
Ausfallrisiko zu minimieren. Entscheidend für die Frage einer Kreditvergabe ist
auch, wie zuverlässig sich der Schuldner in der vergangenen Zeit gegenüber seinen
Gläubigern verhalten hat. Daher stellt auch ein in der Zwischenzeit eingetretener
Erledigungsvermerk für den Kreditgeber eine entscheidende Information dar. Mit
dem Ausgleich einer bei der Schufa gespeicherten offenen Forderung entsteht daher
kein Anspruch des Betroffenen auf Löschung dieses Eintrages. Eine Löschung kann
erst nach Ablauf von drei Jahren (Selbstverpflichtung der Schufa) verlangt werden.
Urteil des AG Bielefeld vom 02.10.2001
41 C 549/01 (nicht rechtskräftig)
Der Betrieb 2002, 525
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