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Schuldner :
von Schulden,
eine natürliche oder juristische Person,
die einem Anderem verpflichtet ist. Personen die Kredit aufgenommen haben und
zur Zahlung von Zinsen und Tilgung verpflichtet sind.
Gegensatz: Gläubiger.
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Fachbegriffe : Quelle: http://www.net-lexikon.de/UEberschuldung.html
Jemand ist überschuldet, wenn seine Aktiva kleiner sind als seine Passiva (siehe Bilanz) und bei einer Prognose aufgrund der bisherigen Entwicklung des Vermögens nicht erwartet werden kann, dass die Unterbilanz in absehbarer Zukunft überwunden werden kann. Dies ist also nicht schon dann der Fall, wenn ihm weniger Werte gehören als er selbst anderen Werte schuldet, er also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätte, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.
Wer bei Überschuldung seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte beiseite schafft, macht sich möglicherweise des strafbaren Bankrotts schuldig (§ 283 StGB).
Zum Thema :Kredite
ohne Schufa << hier
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Gerichturteile Thema Schufa - Girokonto:
Bei Guthabenkonten darf
keine Schufa-Auskunft eingeholt werden Bei Guthabenkonten darf keine Schufa-Auskunft
eingeholt werden Bei den Schuldnerberatungsstellen der Städte und Landratsämter
sowie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nehmen die Beschwerden überschuldeter
Bürger zu, denen die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis verweigert wird.
Obwohl es bei einem Konto, das nicht überzogen werden kann nicht erforderlich
ist, verlangen Banken immer wieder die Unterzeichnung der sogenannten SCHUFA-Klausel.
Die Einrichtung einer Kontoverbindung wird dann nach Überprüfung der SCHUFA-Daten
abgelehnt.Bei einem Konto auf Guthabenbasis besteht auch kein Kreditrisiko für
die Bank. Die Einholung einer SCHUFA-Auskunft für solche Konten verstößt gegen
datenschutzrechtliche Vorschriften. Auch der Zentrale Kreditausschuss (der Zusammenschluss
der Verbände der deutschen Kreditwirtschaft) hat gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden
der Länder vor kurzem nochmals bestätigt, dass bei Konten auf Guthabenbasis seitens
der Banken nicht vorgesehen sei, die SCHUFA-Klausel unterschreiben zu lassen.
Verbraucher, die lediglich ein Guthabenkonto wollen und deren Bank die Einwilligung
zur SCHUFA verlangt, sollen sich ihre datenschutzrechtliche Beschwerde an die
zuständige Aufsichtsbehörde richten oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.
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