![]()
Realkredit:
Quelle : http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1148
Kurzbeschreibung
Es sich um meist hohe, oft objektgebunden Kredite, die über sehr lange Laufzeiten
(über 5 Jahre bis zu 30 Jahre) abgeschlossen werden, und mit Grundschulden
besichert werden – beispielsweise für die Finanzierung von Bauvorhaben
im Rahmen der gewerblichen Immobilienfinanzierung.
Arten
Nach
den Tilgungsmodalitäten sind typische Kreditarten:
Annuitätendarlehen:
die Zahlung von Zins und Tilgung erfolgt während der Laufzeit in gleichbleibenden
Beträgen (Annuitäten) – dabei sinkt der Zinsanteil und steigt der Tilgungsanteil
der Annuität mit der Laufzeit.
Abzahlungsdarlehen: die Tilgungsbeiträge bleiben
hier über die Laufzeit konstant, die Zinszahlungen werden durch die Verrechnung
der erfolgten Tilgung geringer. Insgesamt ergeben sich also mit der Laufzeit abnehmende
Zahlungen.
Festdarlehen: während der Laufzeit erfolgt nur die Zinszahlung
(in konstanten Beträgen), die Tilgung wird am Ende der Laufzeit in einer Summe
geleistet.
Vor- und Nachteile bzw. Risiken
Vorteile:
die
Besicherung über eine Grundschuld ermöglicht hohe und langfristige Finanzierungen
und erhöht damit die Planungssicherheit für das Unternehmen
die Verzinsung
kann über mehrere Jahre fest erfolgen und sichert dem Unternehmen für diesen
Zeitraum eine stabile Finanzierung und hohe Planungssicherheit
eine Kündigung
von Krediten mit fester Laufzeit ist nach Nr. 19 Absatz 3 AGB der Banken fristlos
nur aus wichtigen Gründen möglich
die Kreditbedingungen sind langfristig
festgeschrieben
Nachteile:
bei der Bewertung von gewerblich
genutzten Immobilien werden meist hohe Abstriche bei der Ermittlung der Beleihungsgrenze
gemacht
Ungewissheit über Gesamtkosten der Investition, wenn Zinsen nur über
einen kurzen Zeitraum festgelegt werden oder variabel sind
frühzeitige Tilgung
ist mit Kosten (Vorfälligkeitsentschädigung) verbunden
![]()
Fachbegriffe :
Schuldnerverzeichnis
Die Amtsgerichte (Vollstreckungsgerichte) führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich das Schuldnerverzeichnis. Betroffene sind Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozeßordnung - ZPO -“ oder nach § 284 Abgabenordnung (früher Offenbarungseid) über ihr Vermögen abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist. Dieses Register ist öffentlich, jeder erhält auf Antrag Auskunft daraus, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke (z. B: Zwangsvollstreckung) verwendet werden sollen. Den Betroffenen steht nach der Zivilprozessordnung ein Löschungsanspruch zu, wenn er - vereinfacht ausgedrückt - keine Schulden mehr hat oder drei Jahre seit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verstrichen sind.
Quelle: http://www.bfd.bund.de
Zum Thema :Kredite
ohne Schufa << hier
![]()
Fachbegriffe : Zinsen
Wenn ein Schuldner zur Beschaffung von Finanzmitteln
z.B. einen Kredit aufnimmt, zahlt er den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zurück.
Die Höhe von Zinsen richtet sich beispielsweise auch nach Verwaltungs-/Betriebskosten,
Bearbeitungsgebühren, Geldbeschaffungskosten o.ä.
Weitere von uns
geprüfte Seiten zum Thema:
schufafreier Kredit