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Kleinkredit
Kredit zu Konsumzwecken, Dispoausgleich oder Anschaffungen im
Normalfall an volljährige Personen. Die meisten Kreditinstitute verlangen von
ihren Kreditnehmern einen Einkommensnachweis und erkundigen sich bei der Schufa
über bereits bestehende Kleinkredite bei anderen Banken. Wegen des hohen relativ
hohen Verlustrisikos und der aufwendigen Prüfung der eingereichten Unterlagen
sind die Zinsen bei Kleinkrediten höher als bei anderen Finanzierungen. Kleinkredite
werden oft von spezialisierten Kleinkreditinstituten gewährt oder über Makler
und Kreditvermittler bezogen.
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Kredit
lat. credere für \"glauben\"
Der Kredit ist eine von bestimmten Konditionen oder Rahmenbedingungen (Zinsen, Laufzeit, Tilgung etc.) abhängige Zurverfügungstellung von Finanzmitteln.
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ohne Schufa << hier
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Urteil zum Steuersparmodel - immobielienfinanzierung
1. Bei Darlehen,
die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind und bei denen demgemäß kein Widerrufsrecht
nach § 7 VerbrKrG besteht, ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, dass einem
Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag
zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt.
2. Darlehen
und Erwerb von Wohneigentum stellen verbundene Geschäfte dar, wenn die Darlehenssumme
entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an die Verkäuferfirma
überwiesen worden ist.
3. Aufgrund der wirtschaftlichen Einheit von Kaufvertrag
und Darlehensvertrag ist es gerechtfertigt, dass die Bank nicht das Darlehen zurückverlangen
kann.
OLG Oldenburg, Urteil vom 19.6.2002, 2 U 65/02 (n. rk.)
Sachverhalt
Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte. Auf
die Feststellungen im angefochtenen Urteil wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug
genommen. Abweichend von der Darstellung im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils
hat die Beklagte den Vortrag des Klägers zum Hergang der Vertragsgespräche bestritten.
Mit seiner Berufung beantragt der Kläger, das angefochtene Urteil teilweise
zu ändern und die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars
B. vom 27.06.1992 (...) für unzulässig zu erklären, soweit sie nicht in den belasteten
Grundbesitz erfolgt.
Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen.
(...) Der Senat hat Beweis erhoben. (...)
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