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Kredit:
Geld, das von Dritten (z.B. Bank , Versicherung oder private
Geldgeber)zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt wird. Für diesen Geldbetrag
muss der Darlehensnehmer ein Entgelt, genannt Zins, zahlen.
Eventuelle Sicherheiten
erleichtern die Herauslage eines Kredites, der in die Schufa eingetragen werden
kann.
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\"Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so
stimmen auch die Worte nicht, und stimmen
die Worte nicht, so kommen auch die Werke
nicht zustande.\"
Konfuzius
Zum Thema :Kredite
ohne Schufa << hier
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Fachbegriffe :
Schuldnerverzeichnis
Die Amtsgerichte (Vollstreckungsgerichte)
führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich das Schuldnerverzeichnis. Betroffene
sind Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozeßordnung
- ZPO -“ oder nach § 284 Abgabenordnung (früher Offenbarungseid) über ihr Vermögen
abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet
worden ist. Dieses Register ist öffentlich, jeder erhält auf Antrag Auskunft daraus,
wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der
Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke (z. B: Zwangsvollstreckung) verwendet
werden sollen. Den Betroffenen steht nach der Zivilprozessordnung ein Löschungsanspruch
zu, wenn er - vereinfacht ausgedrückt - keine Schulden mehr hat oder drei Jahre
seit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verstrichen sind.
Quelle: http://www.bfd.bund.de
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