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Schuldner :
von Schulden,
eine natürliche oder juristische Person,
die einem Anderem verpflichtet ist. Personen die Kredit aufgenommen haben und
zur Zahlung von Zinsen und Tilgung verpflichtet sind.
Gegensatz: Gläubiger.
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Rechtssprechung:
Interessante Urteile: Ungünstige Kreditauskunft für GmbH-Geschäftsführer Daten, die die Kreditwürdigkeit eines Geschäftsführers in Frage stellen, dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von Wirtschaftsauskunfteien grundsätzlich aus allgemein zugänglichen Quellen gesammelt, gespeichert und an Nachfrager weitergeleitet werden. Dies wurde damit begründet, dass der Persönlichkeitsschutz bei einer gewerblichen Tätigkeit nicht soweit reicht wie der Schutz des privaten Bereichs. In dem entschiedenen Fall betraf die Eintragung einen Geschäftsführer einer Bauträger-Gesellschaft, der fünf Jahre vorher eine andere GmbH, die er 20 Jahre als Geschäftsführer geleitet hatte, in die Insolvenz geführt hatte.Urteil des OLG Stuttgart vom 12.12.2002 2 U 103/02
Zum Thema :Kredite
ohne Schufa << hier
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Pressemeldungen :
Bonn, 4.3.2003
Quelle: http://www.datenschutzverein.de/Pressemitteilungen/2003_01.html
Schufa betreibt Verbrauchertäuschung
Die DVD nimmt Stellung
zu \"Verbraucherinformationen\"
Nicht überall, wo “Verbraucherinformation”
drauf steht, ist auch “Verbraucherinformation” drin. Diese Erkenntnis bestätigen
nach Ansicht der DVD zwei Broschüren der SCHUFA-Holding AG (Hagenauer Str. 44,
65203 Wiesbaden). Die SCHUFA-Holding ist verantwortlich für die Koordination der
SCHUFA-Auskunfteien, in deren Kreditdatensätzen ca. 300 Mio. Personen gespeichert
sind und damit nicht nur praktisch die gesamte erwachsene deutsche Bevölkerung,
sondern auch viele ausländische Personen mit Bankbeziehungen nach Deutschland.
Die DVD hegt schon seit einiger Zeit Zweifel an der Seriosität des größten
deutschen Auskunfteisystems. Hierin sieht sie sich bestärkt durch die zwei “Verbraucherinformationen”
zur SCHUFA allgemein und zum Score-Verfahren, die ”nicht einmal ansatzweise objektive
Informationen” enthalten. Dem DVD-Vorsitzenden Dr. Thilo Weichert trieb es bei
der Lektüre die Zornesröte ins Gesicht, und das wegen falscher rechtlicher Informationen,
der Behauptung wissenschaftlicher Seriosität und der Verweigerung grundlegender
Verbraucherinformationen über die SCHUFA. Die DVD fordert die SCHUFA auf, sich
eines Besseren zu besinnen und endlich gegenüber Datenschutzbehörden, Verbrauchern
und Öffentlichkeit mit offenen Karten zu spielen. Alles andere könnte für die
SCHUFA und für das diese nutzende Kreditgewerbe gewaltige legitimatorische Probleme
verursachen.
Die Kritik der DVD im Einzelnen:
Die beiden Verbraucherinformationen”
werden vom “Verbraucherservicezentrum Hannover” der SCHUFA (Georgstr. 11, 30159
Hannover, Postfach 30056 Hannover, www.schufa.de) herausgegeben. Die Broschüren
“75 Jahre Krediterfahrung: Ihre Schufa” und “Schufa Score-Verfahren ASS” zeichnen
sich durch nette Bildchen und flotte Sprüche (“Das neue Auto geht klar - wieder
ein Traum erfüllt” ...) aus, nicht aber durch auch nur ansatzweise objektive Information.
Dies beginnt damit, dass behauptet wird: “Millionen Kreditnutzer überlassen ihre
Angaben der SCHUFA zur Aufbewahrung” - gerade so als wäre die SCHUFA nichts anderes
als ein Datensafe für die Verbraucher. Dass nach einer mehr oder minder abgenötigten
Einwilligungserklärung (Wer will schon Ärger mit seinem Kreditinstitut?) der Verbraucher
von der Aufbewahrung seiner Daten und oft unerkannt angerichteten Schäden nichts
mehr mitbekommt, ist nicht der Erwähnung wert.
Die SCHUFA-Auskunft könne
- so die Broschüren - nur zwei Effekte haben: entweder verhilft sie schleunigst
zu einem Kredit oder sie ist dem Verbraucher ein Warnsignal, “das auf die Grenzen
der derzeitigen finanziellen Leistungskraft hinweisen könnte”. Dass die SCHUFA-Auskunft
trotz Kreditwürdigkeit in der Praxis immer wieder unverschuldet zu einer existenziellen
Bedrohung wird, ist in der “Verbraucherinformation” nicht zu lesen.
Dass
die SCHUFA-Auskunft für die Betroffenen mit über 7 Euro mehr kostet als rechtlich
zugelassen (LG Berlin DANA 4/1999, 41), ja dass diese die einzige kostenpflichtige
Datenschutz-Auskunft in Deutschland überhaupt ist, wird verschwiegen. Dass SCHUFA-Auskünfte
inzwischen bei Vertragsbeziehungen ohne kreditorisches Risiko eingeholt werden
(Vermietungen, hier gibt es die Mietsicherheit) oder wo dies äußerst gering ist
(Vorleistung bei Versandhandel oder Telefongebühren), wird ebenso nicht erwähnt.
Eine kritische Selbstbetrachtung ist nicht ansatzweise erkennbar. Nur die externe
Dauerkritik von Daten- und Verbraucherschützern seit Jahrzehnten hat bisher verhindert,
dass diese Organisation völlig aus dem Ruder läuft.
Zornesröte treibt
den Datenschützern die Lektüre über das SCHUFA-Scoring ins Gesicht. Das beginnt
damit, dass fälschlich behauptet wird, das Scoreverfahren werde vom “deutschen
Kreditwesengesetz” gefordert. Nicht nur der SCHUFA dürfe nicht misstraut werden,
sondern auch den Kreditbearbeitern bei den Kreditgebern. Diese würden sich - so
die Broschüren - nie allein auf den SCHUFA-Score verlassen, sondern sie träfen
eine umfassend abgewogene persönliche Entscheidung. Berichte von Betroffenen sprechen
hier oft eine ganz andere Sprache. Mäßige Score-Wert führen oft automatisch zum
jähen Ende von Kreditverhandlungen oder sonstigen Vertragsbeziehungen.
Der
Zorn verschärft sich, wenn weiter behauptet wird, der Scorewert sei “kein Personenmerkmal”,
zumindest sei diese Zuordnung “nicht als persönliches Merkmal zu verstehen”, nach
dem Motto: “Sie kriegen zwar den Vertrag nicht, aber das ist nicht persönlich
gemeint!” Ja selbst der Umstand, dass erst 2001 der Gesetzgeber das SCHUFA-Scoring-Verfahren
vor Augen hatte, um dieses als “automatisierte Einzelentscheidung” restriktiv
zu regeln, wird nicht nur verschwiegen, sondern wohl gezielt ignoriert.
Da
der Scorewert eine (persönliche?) “Momentaufnahme” sei, “kann er daher nicht in
Verbindung mit einer Eigenauskunft mitgeteilt werden”. Als wäre nicht jede SCHUFA-Auskunft
eine “Momentaufnahme”. Weshalb es möglich ist, den Score den SCHUFA-Vertragsunternehmen
zukommen zu lassen, nicht aber den Verbrauchern, diese Antwort bleibt die “Verbraucherinformation”
schuldig. Sie verweist vielmehr, unter Missachtung des umfassenden Auskunftsanspruchs
nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz, auf ein schriftliches Extraverfahren (über
Postfach). Die Sprache verschlägt es einem, wenn in der “Verbraucherinformation”
bzgl. des Score-Verfahrens das grundlegendste Verbraucherrecht nicht erwähnt wird,
das gegen die SCHUFA gerichtlich erst eingeklagt werden musste: nämlich die Möglichkeit,
durch Widerspruch die Scoreberechnung zu untersagen (AG Hamburg U.v. 27.06.2001;
DANA 4/2001, 34 f.; vgl. DANA 1/2002, 17).
Nur mit Nichtwissen kann die
Darstellung des Scoring als “bekanntes und bewährtes Verfahren” kommentiert werden,
das “ein unschätzbarer Erfahrungswert” sei, der auf “streng systematisierter und
kontrollierter Erfahrung” basiert, dessen Qualität permanent wissenschaftlich
überprüft würde. Interessant wäre es schon zu erfahren, bei welchen “Fachinstituten
der Universitäten” sich die SCHUFA mit ihrem Scoring-Verfahren “von Zeit zu Zeit
auf den Prüfstand stellt”. Für die öffentliche Kontrolle noch viel interessanter
wäre es, endlich zu erfahren, welche Daten beim Scoring der SCHUFA überhaupt einfließen
und wie diese Daten gewertet werden.
Sollte durch die SCHUFA für den
Verbraucher trotz allen guten Willens und aller Wissenschaftlichkeit doch im Einzelfall
ein Schaden entstehen, so wird er getröstet mit dem Spruch “Computer sind auch
nur Menschen” und wird auf die SCHUFA-Selbstauskunft verwiesen.
Dass
die “Verbraucherinformationen” keine Telefonnummer und keine Email-Adresse der
SCHUFA abdrucken, ist vielleicht nur ein Versehen. Vielleicht ist der SCHUFA auch
nicht bekannt, dass Verbraucher genau diese kurzen und schnellen Wege gerne nutzen,
um sich weiter zu informieren?! Vielleicht ist es auch ein Versehen, dass nicht
erklärt wird, wer für die Datenverarbeitung “der SCHUFA”, die es wegen der Vielzahl
der SCHUFA-Stellen im Datenschutzsinne gar nicht gibt, verantwortlich ist. Ein
letztes “Versehen” ist schließlich, dass vergessen wurde, den Verbrauchern mitzuteilen,
an wen sie sich bei Beschwerden wenden können, und dass und wo bei Erfolglosigkeit
dieser Beschwerden über die jeweils für das Land zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
eine unentgeltliche unabhängige Überprüfung vorgenommen werden kann.
Es
gab Zeiten, da wurde die SCHUFA selbst von kritisch eingestellten Datenschützern
als datenschutzbewusste und verbraucherorientierte Einrichtung angesehen. Die
jüngsten Entwicklungen widerlegen dieses positive Vorurteil immer mehr. In dieses
negative Bild passen deren “Verbraucherinformationen”. Die SCHUFA sollte sich
eines Besseren besinnen und gegenüber den Verbrauchern mit offenen Karten spielen.
Alles andere könnte für die SCHUFA und für das diese nutzende Kreditgewerbe gewaltige
legitimatorische Probleme verursachen.
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