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Sprüche

Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott.
(Karl Kraus, österr. Schriftsteller, 1874-1936

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Restposten Fond:
Ihr Handelsplatz für Restposten, Konkursware und Sonderposten!

Schuldner :

von Schulden,

eine Natürliche oder Juristische Person, die einem Anderem verpflichtet ist. Personen die Kredit aufgenommen haben und zur Zahlung von Zinsen und Tilgung verpflichtet sind.
Gegensatz: Gläubiger.


 

 

 

Was ist ein schufafreier Auslandskredit?

1. ausgezahlt durch eine Schweizer Bank

2. bestehende Kredite kein Problem(Zusatzkredit)

3. bankübliche Zinsen und bequeme Raten

4. keine Hausbesuche

5. diskret per Post

6. keine Schufaauskunft

7. kein Schufaeintrag


Ein Kredit über eine festgelegte Summe, zur Zeit 3.500,00 € mit gleichbleibender Ratenhöhe über eine Laufzeit von 40 Monaten mit unverändertem Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Für diesen Kredit wird keine Schufa-Auskunft eingeholt und der Kredit wird auch ohne Schufaeintrag ausgezahlt.


Kredite ohne Schufa-Auskunft kommen aus der Schweiz, daher kommt der Begriff Schweizer Kredit. Bei dieser Kreditvariante wird zur Prüfung der Bonität des Antragstellers keine Schufa-Auskunft eingeholt und nach Auszahlung erfolgt auch kein Schufa-Eintrag. Daher keine Auswirkung auf evtl. bestehende Kredite / Kreditlinie


Zum Thema :Kredite ohne Schufa << hier




Fachbegriffe :
Schuldnerverzeichnis
Die Amtsgerichte (Vollstreckungsgerichte) führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich das Schuldnerverzeichnis. Betroffene sind Personen, die eine „Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozeßordnung - ZPO -“ oder nach § 284 Abgabenordnung (früher Offenbarungseid) über ihr Vermögen abgegeben haben, oder gegen die zur Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist. Dieses Register ist öffentlich, jeder erhält auf Antrag Auskunft daraus, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke (z. B: Zwangsvollstreckung) verwendet werden sollen. Den Betroffenen steht nach der Zivilprozessordnung ein Löschungsanspruch zu, wenn er - vereinfacht ausgedrückt - keine Schulden mehr hat oder drei Jahre seit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verstrichen sind.
Quelle: http://www.bfd.bund.de



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