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Sanierung :
Verfahren zur Wiederherstellung der finanziellen Zahlungsfähigkeit
von zahlungsunfähigen Unternehmen.
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Gerichturteile Thema Schufa - Girokonto:
Bei Guthabenkonten darf keine Schufa-Auskunft eingeholt werden Bei Guthabenkonten darf keine Schufa-Auskunft eingeholt werden Bei den Schuldnerberatungsstellen der Städte und Landratsämter sowie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nehmen die Beschwerden überschuldeter Bürger zu, denen die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis verweigert wird. Obwohl es bei einem Konto, das nicht überzogen werden kann nicht erforderlich ist, verlangen Banken immer wieder die Unterzeichnung der sogenannten SCHUFA-Klausel. Die Einrichtung einer Kontoverbindung wird dann nach Überprüfung der SCHUFA-Daten abgelehnt.Bei einem Konto auf Guthabenbasis besteht auch kein Kreditrisiko für die Bank. Die Einholung einer SCHUFA-Auskunft für solche Konten verstößt gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Auch der Zentrale Kreditausschuss (der Zusammenschluss der Verbände der deutschen Kreditwirtschaft) hat gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vor kurzem nochmals bestätigt, dass bei Konten auf Guthabenbasis seitens der Banken nicht vorgesehen sei, die SCHUFA-Klausel unterschreiben zu lassen. Verbraucher, die lediglich ein Guthabenkonto wollen und deren Bank die Einwilligung zur SCHUFA verlangt, sollen sich ihre datenschutzrechtliche Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde richten oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Zum Thema :Kredite ohne Schufa
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Pressemitteilung vom 05.06.2003
Quelle:www.diakonie-potsdam.de/Aktuelles/presse_Schuldnerberatung_050603.htm
„Girokonto für Jedermann“
Eine wesentliche Vorrausetzung zur
Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ist die Verfügung über
ein Girokonto. Wer kein Konto besitzt, hat große Probleme einen Arbeitsplatz zu
finden. Aber nicht nur die Zahlung von Lohn und Gehalt, sondern auch die Zahlungen
von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld etc. ist mit erheblichen
Schwierigkeiten verbunden. Zudem kommen noch hohe Kosten für die Überweisung von
Miete, Strom etc. auf die Betroffenen hinzu.
Schuldnerberatungen werden zunehmend
damit konfrontiert, dass die Einrichtung eines Girokontos verweigert wird oder
bestehende Konten von den Kreditinstituten gekündigt werden.
Dabei haben die
im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossen Verbände der Kreditwirtschaft
im Juni 1995 eine allgemeine Empfehlung für ihre Mitgliedsinstitute ausgesprochen,
dass jedem/jeder Bürger/in in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein
Girokonto auf Guthabenbasis unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte zur Verfügung
zu stellen. Es wurde außerdem betont, dass Eintragungen bei der Schufa, die auf
schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten allein kein Grund sei, ein Girokonto
zu verweigern. Denn laut Vertragsvereinbarung der Kreditinstitute mit der Schufa
dürfen Schufa-Auskünfte nur zur Kreditvergabezwecken abgerufen werden. Ein Girokonto
auf Guthabenbasis sei aber kein Kredit und eine Schufa–Abfrage deshalb nicht von
Nöten.
Als unzumutbar wurde die Einrichtung von Girokonten nur in besonderen
Ausnahmefällen bezeichnet, z.B. bei Leistungsmissbrauch, Falschangaben, grober
Belästigung von Kunden oder Mitarbeitern etc.
Trotz ZKA Empfehlung hat sich
die Situation von ver- und überschuldeten Menschen nicht verbessert. Noch immer
wird einem Großteil dieses Personenkreises die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
verwehrt.
In einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Berlin vom 24.04.03
Az.: 21 S 1/03 wurde nun entschieden, dass diese „Selbstverpflichtung“ einen einklagbaren
Anspruch auf Eröffnung bzw. Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis ergibt.
„Der Zweck der Selbstverpflichtung bestehe allgemein darin, Menschen mit schlechten
Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis
zu ermöglichen, das im Rahmen moderner Daseinsvorsorge nahezu unentbehrlich sei
(sogenanntes „Girokonto für Jedermann“).“
Die Schuldnerberatung hofft, dass
durch diese Entscheidung die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses von den
Kreditinstituten nunmehr praktiziert wird, um den Weg des sozialen Abstiegs von
Überschuldeten zu stoppen bzw. deren soziale Reintegration sicherzustellen.
Weitere Informationen und Unterstützung zur Schuldenproblematik bietet das
Diakonische Werk Potsdam e.V., Schuldner- und Insolvenzberatung, unter der Tel.
0331/ 208 73 32 an.
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