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Nutzung öffentlicher Förderprogramme bei Existenzgründungen:
Auzuüge aus Quelle:
http://www.fit-in-finanzen.de/index.php?id=1309
Unter bestimmten Voraussetzungen
sind auch öffentliche Fördermittel (wie zinsgünstige Kredite, Bürgschaften
und Zuschüsse) einplanbar, dabei gilt es aber, wichtige Punkte zu beachten:
es gibt für die meisten Förderprogramme keinen Rechtsanspruch auf Förderung,
Anträge müssen vor der Gründung gestellt werden (Vorbeginnklausel), bis zur
Auszahlung kann es bis zu einigen Monaten dauern
grundsätzlich wird nur die
Erstgründung eines Unternehmens gefördert,
die beantragten Mittel sind zweckgebunden
und
es gilt das Hausbankverfahren.
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Fachbegriffe aus der Finanzwirtschaft: Konkurs
Der Konkurs ist
das gerichtliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung. Bei totaler Zahlungsunfähigkeit
(siehe auch Illiquidität) eines Schuldners wird versucht, alle Gläubiger anteilsmäßig
aus dem verbliebenen Vermögen (der sogenannten Konkursmasse) zufriedenzustellen.
Durch einen Vergleich (eine Einigung mit den Gläubigern) kann versucht werden,
den Konkurs abzuwenden.
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